Schulbetrieb ab dem 19. April
Ab dem 19. April gilt in weiten Teilen ein normaler Schulbetrieb.
Maskenpflicht an den Schulen
Für Schülerinnen und Schüler gilt außerhalb der Klassen- und Gruppenräume MNS-Pflicht.
Alle externen Personen sowie nicht geimpftes oder nicht genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal haben im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
Testungen
Nach den Osterferien wird an den Schulen nur mehr ein PCR-Test pro Woche durchgeführt. Zusätzliche Antigentests können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.
Externe Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, müssen ab dem 19. April keinen 3-G-Nachweis mehr erbringen.
Downloadlink: Erlass zum Schulbetrieb ab dem 19. April 2022