Corona-Update

von Andreas Albertini
27. September 2022

Da bei der Bildungsdirektion Tirol seit Schulbeginn immer wieder Schulleitungen nachgefragt haben, unter welchen Voraussetzungen sie Corona-Maßnahmen per Verordnung an der eigenen Schule anordnen sollen, hat sich die Bildungsdirektion mit der Gesundheitsbehörde abgestimmt und den Schulleitungen, am 26. Sep. 2022, die entsprechenden Empfehlungen der Gesundheitsbehörde übermittelt und diese durch einige Hinweise ergänzt.

Empfehlungen der Gesundheitsbehörde betreffend Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Corona

  • Antigen-Tests: Wenn 3 oder mehr Schüler/innen ein und derselben Klasse innerhalb von 3 Tagen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind (Antigen oder PCR), sollten als erste Maßnahme Antigen-Tests für die gesamte Klasse für die Dauer von 5 Tagen angeordnet werden.
  • Maskenpflicht: Als weitere Option sollte ab 5 positiv Antigen- bzw. PCR-getesteten Schüler/innen ein und derselben Klasse innerhalb von 3 Tagen zusätzlich zu den Antigen-Tests die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (in der Primarstufe und der Sekundarstufe I) und von FFP2-Masken (in der Sekundarstufe II) für die Dauer von 5 Tagen angeordnet werden.
  • Ortsungebundender Unterricht: Wenn mindestens ein Drittel aller Schüler/innen (also z. B. 7 bei einer Klassenschülerzahl von 20) ein und derselben Klasse innerhalb von 3 Tagen Antigen- bzw. PCR-positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist, sollte als stärkstes Mittel ortsungebundener Unterricht („Distance Learning“) für die Dauer von 5 Tagen angeordnet werden. Ortsungebundener Unterricht kann nur mit Zustimmung der Bildungsdirektion angeordnet werden.

Lehrpersonen sind gleich zu werten.
Die Schulleitung hat alle oben erwähnten Verordnungen der Bildungsdirektion zur Kenntnis zu bringen.

Hinweis zu Erhebungen seitens der Gesundheitsbehörde
Bei einem Corona-Ausbruch in einem Klassenverband ist es weiterhin auch Aufgabe der Gesundheitsbehörden, Infektionsketten zu durchbrechen. Bei 5 oder mehr als 5 Antigen- bzw. PCR-positiven Schüler/innen in derselben Klasse behält sich die Gesundheitsbehörde vor, den Kontaktpersonen behördliche (PCR-)Testungen anzuordnen. In einem solchen Fall wird sich die Gesundheitsbehörde mit der Schulleitung in Verbindung setzen und gegebenenfalls eine Kontaktliste anfordern.

Hinweis zu den Verkehrsbeschränkungen
Für Schüler/innen der Primarstufe, für die ein positives Antigen- bzw. PCR-Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule für die Dauer von 10 Tagen. Ist eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, kann man sich nach 5 Tagen durch einen weiteren PCR-Test freitesten und die Schule darf wieder betreten werden.

Hinweis: Corona ist eine meldepflichtige Krankheit
Corona ist in jedem Fall eine meldepflichtige Krankheit, z.B. auch schon bei einem zu Hause durchgeführten positiven Antigen-Test. In einem solchen Fall muss die Meldung selbständig über die Telefonnummer 1450 oder die Internetseite www.tiroltestet.at an die Gesundheitsbehörde erfolgen. Bei positiven Tests, die in der Schule durchgeführt wurden, muss die Schulleitung die Meldung auf dem üblichen Weg vollziehen.
Ausschließlich PCR-positive Personen gelten als bestätigte Corona-Fälle, nur sie dürfen freitesten, erhalten ein Genesungszertifikat und sind für die nächsten 60 Tage von weiteren Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.