Corona-Testpass

von Daniela Lehmann
16. Mai 2021

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab kommender Woche einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Für sie und ihre Familien dient der „Corona- Stickerpass“ als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.

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