Alternativen zum Selbsttest - NEU

von Daniela Lehmann
07. Juni 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Mit der jüngsten Novellierung der COVID-19-Schulverordnung vom 12.5. wurden auch die Möglichkeiten der gültigen Nachweise, die bisher für einen Schulbesuch zu erbringen waren, an die allgemeinen Vorgaben zu Nachweisen des Gesundheitsministeriums angepasst. D.h. Schüler/innen können als Alternative zum Selbsttest in der Schule beispielweise auch einen Nachweis über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests (von externer Stelle) oder über eine bereits erfolgte Impfung gegen COVID-19 für den Schulbesuch in der Schule vorlegen. Wir haben für Sie, Ihr Team, Ihre Schüler/innen und Eltern die neuen Regelungen auf einem A4-Plakat kompakt zusammengestellt: siehe Anhang!

Bildungsminister Heinz Faßmann

 

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